Betäubungsmittelstrafrecht
Betäubungsmittelstrafsachen werden in der Umgangssprache oft als Drogendelikte bezeichnet. Hierunter versteht man alle Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Strafverteidigungen im Betäubungsmittelstrafrecht erfordern fundierte Kenntnisse zu den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der hierzu ergangenen höchtsrichterlichen Rechtsprechung. Die einzelnen Vorschriften des BtMG drohen beim unerlaubten Umgang mit Drogen hohe Strafen an. Zur Aufklärung von Drogendelikten betreiben Polizei und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oft großen Aufwand. Hinzu kommt, dass Verstöße gegen das BtMG der Fahrerlaubnisstelle mitgeteilt werden. Diese überprüft die Fahreignung des Betroffenen, so dass es unter Umständen zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen kann.
Sowohl bei kleineren Verstößen und erst recht bei größeren Verfahren ist die frühestmögliche Hinzuziehung eines im Betäubungsmittelstrafrecht erfahrenen Strafverteidigers dringend anzuraten. Hierdurch können "Fehler" vermieden werden, die im weiteren Verlauf des Verfahrens nur schwerlich oder gar nicht "korrigiert" werden können. Sollten Sie vom Betäubungsmittelstrafrecht betroffen sein oder haben sie Fragen bezüglich der genauen Tatbestände, können Sie mich gerne kontaktieren. Als erfahrener Strafverteidiger kann ich Sie im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts (Drogenrechts) in der Grafschaft Bentheim, aber auch bundesweit, qualifiziert beraten und vertreten.
Häufigst bearbeitete Fallgestaltungen sind:
Einfuhr von Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge, ggfls. teils zum Handeltreiben teils zum Eigenkonsum)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge)
Besitz von Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge)
Anbau / Herstellen / Abgabe / Erwerb von Betäubungsmitteln
Gerade das BtM-Recht bietet zahlreiche Möglichkeiten der Einflussnahme durch den Strafverteidiger auf das Strafverfahren, die es im sonstigen Strafrecht nicht gibt. In jedem Fall sollten Sie - schon wegen Verteidigungsmöglichkeiten, die vom Gesetz befristet sind und nur im Ermittlungsverfahren ergriffen werden können - frühzeitig einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um mit diesem die für Sie besten Verteidigungsmöglichkeiten zu besprechen. Gerne berate ich Sie in allen Fragen des Betäubungsmittelstrafrechts.
Sollte es dem Beschuldigten aufgrund seiner Festnahme nicht möglich sein, selbst kurzfristigen Kontakt zu mir aufzunehmen, können Sie als Angehörige selbstverständlich auch kurzfristig telefonischen Kontakt mit mir aufnehmen.