Allgemeines Strafrecht
Innerhalb des Strafrechts nimmt das allgemeine Strafrecht einen breiten Raum ein. Es umfasst die klassischen Bereiche der Strafverteidigung. Als Strafverteidiger beschäftige ich mich zahlreich mit Mandaten wegen Vorwürfen aus dem sogenannten allgemeinen Strafrecht. Dahinter stehen zentrale Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB), beispielsweise Delikte gegen die Person wie einfache, gefährliche, schwere und fahrlässige Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB), Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung (§§ 238 ff. StGB).
Einen weiteren Bereich des allgemeinen Strafrechts stellen die Vermögensdelikte dar, wie etwa Diebstahl mit seinen Qualifikationen und Unterschlagung (§§ 242 ff. StGB), Raub und Erpressung (§§ 249 ff. StGB), Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 ff. StGB), Betrug, Erschleichen von Leistungen und Untreue (§§ 263 ff. StGB) sowie Urkundsdelikte wie die Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Ebenfalls häufig an der "Tagesordnung" der strafrechtlichen Praxis sind Vorwürfe der falschen uneidlichen Aussage, falschen Verdächtigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung (§§ 153, 164, 113, 303 und 185 StGB).
In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um mit diesem die für Sie besten Verteidigungsmöglichkeiten zu besprechen. Gerne berate ich Sie in allen Fragen des allgemeinen Strafrechts.