Arztstrafrecht | Medizinstrafrecht

Das Arzt- und Medizinstrafrecht hat in den vergangenen Jahren so wie wohl kaum ein anderes Rechtsgebiet im materiellen Strafrecht an Bedeutung gewonnen. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen den Betroffenen oft noch schwerwiegendere Folgen zivilrechtlicher und berufsrechtlicher Art, insbesondere hohe Schadensersatzforderungen und der Entzug der Approbation, der einem Berufsverbot gleichkommt. Die strafrechtliche Verteidigung muss dies beachten und in jeder Lage des Verfahrens nach Wegen einer Erledigung ohne strafrechtliche Sanktionen suchen, weil dies in der Regel Grundvoraussetzung für die Vermeidung außerstrafrechtlicher Folgen ist.

Gegenstand von Strafverfahren gegen Ärzte sind in erster Linie Vorwürfe eines ärztlichen Behandlungsfehlers bzw. Aufklärungsmangels und des Abrechnungsbetruges, also Körperverletzungs- und (fahrlässige) Tötungsdelikte sowie Betrug. Häufig kommt es auch zum Tatvorwurf des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, des Verstosses gegen die ärztliche Schweigepflicht oder des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz.

Zunehmend geraten Ärzte und Mitarbeiter von Pharmaunternehmen und Herstellern von Medizinprodukten auch wegen Korruptionsvorwürfen in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen (sog. Pharma-Marketing). Das Medizinstrafrecht betrifft häufig Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das Medizinproduktegesetz.

In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um mit diesem die für Sie besten Verteidigungsmöglichkeiten zu besprechen. Gerne berate ich Sie in allen Fragen des Arzt- oder Medizinstrafrechts.